Dichtheitsprüfung
Welche Leitungen sind zu prüfen?
Alle Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Abwasser ableiten, sind auf Dichtheit zu prüfen. Dazu gehören auch die Leitungen unter der Bodenplatte.
Wann sind die Leitungen zu prüfen?
Eine Dichtheitsprüfung der „privaten“ Abwasseranlagen ist durchzuführen:
· bei Neubau der Leitungen (Erstprüfung)
· bei Änderung bzw. nach einer Sanierung der Leitungen
· als Erstprüfung bei Altbestand
· als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre
Hat noch keine Erstprüfung stattgefunden, ist diese alsbald nachzuholen.
Wie wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt?
· mittels Druckprüfung mit Wasser oder Luft (bei Erstprüfung zwingend)
· mittels Kamerabefahrung (Wiederholungsprüfung)
Die Anwendung des richtigen Verfahrens für eine Dichtheitsprüfung ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Mit der Durchführung der Dichtheitsprüfung soll in jeden Fall nur ein Unternehmen mit fachlicher Eignung beauftragt werden. Bei der Suche nach geeigneten Unternehmen steht Ihnen bei Bedarf der Zweckverband beratend zur Seite.
Was ist zu tun, wenn ein Schaden festgestellt wurde?
Lassen Sie sich durch ein Ingenieurbüro oder durch zertifizierte Kanalsanierungsberater (ZKS-Berater) über die möglichen Sanierungsverfahren beraten. Auf der Grundlage der Erkenntnisse können Sie anschließend ein - oder unterschiedliche - fachlich geeignete Unternehmen mit der Sanierung und der erneuten Dichtheitsprüfung beauftragen. Wir empfehlen Ihnen hierbei immer mehrere Angebote einzuholen, um die Sanierungsmaßnahme möglichst wirtschaftlich durchzuführen.
Wer ist für die Prüfung und Sanierung verantwortlich?
Für die Prüfung und die ggf. notwendige Sanierung der Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.
Was ist mit dem Dichtheitsnachweis zu tun?
Der Dichtheitsnachweis ist bis zur Wiederholungsprüfung aufzubewahren und dem Zweckverband auf Verlangen vorzulegen.
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