Grundstücksentwässerung

Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Diese ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden.

Diese und weitere Regelungen zur Grundstücksentwässerung ergeben sich aus der Entwässerungssatzung (EWS). Zu den folgenden Themen möchten wir Sie im Speziellen informieren.