Informationen zur Gebührenänderung 2024
Die Abwasserbeseitigung ist eine öffentliche Einrichtung, die nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu betreiben ist. Ergeben sich am Ende eines Kalkulationszeitraums, der höchstens 4 Jahre umfassen darf, Kostenüber- oder -unterdeckungen, sind diese im folgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen. Die Abwassergebühr wird dementsprechend regelmäßig überprüft und angepasst.
Im Jahr 2002 lag der Gebührensatz bereits bei 2,20 €/m³. Im Jahr 2012 wurde er sogar auf 2,36 €/m³ angehoben. Im letzten Kalkulationszeitraum musste der Gebührensatz unter die Kostendeckungsgrenze auf 1,94 €/m³ gesenkt werden, um eine festgestellte Kostenüberdeckung aus dem vorangegangenen Zeitraum auszugleichen. Der Kalkulationszeitraum umfasste 4 Jahre und endete am 31.12.2023.
Mit dem Ablauf des Kalkulationszeitraums hat der Zweckverband die Abwassergebühr neu kalkuliert. Dabei wurde für den abgelaufenen Zeitraum eine Nachkalkulation durchgeführt und für den neuen Zeitraum eine Prognose hinsichtlich der Aufwendungen und der Wasser- und Abwassermenge erstellt.
In der Nachkalkulation wurde festgestellt, dass aufgrund unerwarteter Kostensteigerungen, insbesondere für die Weiterleitung und Reinigung des Abwassers durch die Landeshauptstadt München, und einer Abnahme der Wasser- und Abwassermenge, mutmaßlich durch den Einsatz moderner wassersparender Geräte, ein Defizit erwirtschaftet wurde. Der neue Gebührensatz kann somit nicht wie im abgelaufenen Kalkulationszeitraum gesenkt, sondern muss zum Ausgleich der Kostenunterdeckung zusätzlich erhöht werden.
Für den neuen Kalkulationszeitraum wurden weitere Kostensteigerungen und eine geringfügige Abnahme der Wasser- und Abwassermenge prognostiziert. Daraus ergab sich in der Kalkulation ein kostendeckender Gebührensatz von 2,66 €/m³, der zum Ausgleich der Kostenunterdeckung aus dem abgelaufenen Kalkulationszeitraum zusätzlich um 20 ct/m³ auf insgesamt 2,86 €/m³ erhöht werden muss.
Die Abwassergebühr erhöht sich damit zwar deutlich von 1,94 €/m³ auf 2,86 €/m³. Mit Blick auf die Entwicklung des Gebührensatzes in den letzten 20 Jahren ist die Erhöhung aber moderat. Ohne den Verlustausgleich würde sich die Gebühr im Verhältnis zum Jahr 2012 nur um 30 ct/m³ erhöhen. Dies entspricht einem Anstieg von 12,7 % innerhalb von 12 Jahren.
Die Satzung zur Änderung der Abwassergebühr wurde am 29.12.2023 im Amtsblatt des Landkreises München veröffentlicht und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten.