Gebühren und Beiträge
Der Zweckverband erhebt zur Refinanzierung seiner Aufwendungen von den Grundstückseigentümern im Verbandsgebiet Herstellungsbeiträge (Art. 5 KAG) und Benutzungsgebühren (Art. 8 KAG). Diese Abgaben müssen in regelmäßigen Abständen neu kalkuliert werden.
Bei den Aufwendungen ist zwischen den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Einrichtung (Investitionsaufwand) und den laufenden Betriebskosten zu unterscheiden. Während die laufenden Betriebskosten nur über die Benutzungsgebühr refinanziert werden können, kann der Investitionsaufwand entweder über Beiträge oder über Gebühren oder anteilig über Beiträge und Gebühren refinanziert werden.